Verwaltung nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

  • Überwachung und Verwaltung der Hausgelder
  • Umfassende Buchführung und Dokumentation
  • Erstellung der Jahresabrechnung
  • Treuhänderische Verwaltung der Rücklagen
  • Abschluss und Überwachung von Objektverträgen
  • Abschluss und Überwachung von Serviceverträgen, Versicherungen u.a.
  • Überwachung und Kontrolle der Servicearbeiten (Hauswart, Reinigungspersonal o.ä.)
  • Durchführung von Eigentümerversammlungen
  • Erstellung von Wirtschaftsplänen
  • Regelmäßige Objektbegehungen
  • Vertretung der Eigentümer gegenüber Dritten (wie z.B. Behörden)
  • Sondereigentumsverwaltung